Die Kammer des Innern der königlichen Regierung von Oberbayern empfahl im Jahr 1875 die Anschaffung eines Produkts aus dem Hause Maiß. Die Ortspolizeibehörden sollten ein Büchlein mit einer Anleitung zur Vornahme der Viktualien-Visitationen für 9 Kreuzer das Stück erwerben.
Hinter Viktualien-Visitationen verbergen sich Kontrollen der Gasthäuser und Krämereien, wo insbesondere die Qualität des Bieres und der angebotenen Speisen in Augenschein genommen wurden. Außerdem musste auf die Sauberkeit in der Gaststube und die Einhaltung des Bierpreises geachtet werden.
Wie sehr sich diese Ankündigung auf die Verkaufszahlen ausgewirkt hat, ist leider nicht überliefert.